Wird nicht im Sessel von Experten sitzen und entscheiden, wer besser ist, es sei denn, die Auswahl des Kandidaten verstößt gegen das Gesetz: Karnataka HC

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Jul 08, 2023

Wird nicht im Sessel von Experten sitzen und entscheiden, wer besser ist, es sei denn, die Auswahl des Kandidaten verstößt gegen das Gesetz: Karnataka HC

Der Oberste Gerichtshof von Karnataka, Dharwad Bench, hat entschieden, dass die Prüfung der Qualifikationen von Kandidaten in den Zuständigkeitsbereich der Auswahlbehörde fällt und dass das Gericht nicht auf dem Sessel von Experten sitzen würde

Der Oberste Gerichtshof von Karnataka, Dharwad Bench, hat entschieden, dass die Prüfung der Qualifikationen von Kandidaten in den Zuständigkeitsbereich der Auswahlbehörde fällt und dass das Gericht nicht im Sessel von Experten sitzen und entscheiden würde, wer besser ist, es sei denn, die Auswahl verstößt gegen das Gesetz.

Das Gericht entschied über einen gemäß den Artikeln 226 und 227 der Verfassung eingereichten Antrag, in dem es darum ging, eine Urkunde zu erlassen und die Mitteilung der Universität für Agrarwissenschaften bezüglich der Ernennung zum Kader eines Assistenzprofessors für Lebensmitteltechnik aufzuheben.

Ein einziger Richter, M. Nagaprasanna, bemerkte: „Es ist zweifellos ein fester Rechtsgrundsatz, dass dieses Gericht in Ausübung seiner Zuständigkeit gemäß Artikel 226 der Verfassung ungern in einen Auswahlprozess eingreifen würde.“ Die Prüfung der Qualifikationen der Kandidaten obliegt der Auswahlbehörde der Universität. Dieses Gericht würde nicht im Sessel der Experten sitzen und entscheiden, wer besser ist – ob der ausgewählte Kandidat oder derjenige, der die Auswahl angefochten hat. Wenn die Auswahl jedoch gegen das Gesetz verstößt und gegen Artikel 14 der Verfassung Indiens verstößt, würde das Gericht eingreifen und jeden Auswahlprozess eines Staates oder einer anderen Behörde, die gemäß 12 der Verfassung der Staat wäre, rückgängig machen das Falsche richtig machen.“

Das Gericht sagte, dass der Antrag, dass der Petent daran gehindert sei, das Auswahlverfahren anzufechten, nur zur Ablehnung zur Kenntnis genommen wird.

Senior Advocate Tharanath Poojary erschien im Namen des Petenten, während Advocate Ramachandra A. Mali, HCGP VS Kalasurmath, und Advocate Prashant Mathapati im Namen der Beklagten auftraten.

In diesem Fall erhob der Petent Klage beim Obersten Gerichtshof gegen die vorläufige Liste ausgewählter Kandidaten für die Stelle eines Assistenzprofessors für Lebensmitteltechnik an der Universität für Agrarwissenschaften in Dharwad per Benachrichtigung. Der Beklagte/die Universität hat eine Benachrichtigung über die Besetzung rückständiger Stellen in den Kadern von Professoren und Assistenzprofessoren herausgegeben, und daher haben sich der Petent und der private Befragte, die sich für geeignet hielten, gemäß der genannten Benachrichtigung beworben.

Der besagte Beklagte wurde vorläufig ausgewählt, wogegen der Petent seinen Protest im Hinblick auf die Abweichung des Auswahlausschusses von dem festgelegten Verfahren und den einzuhaltenden Normen gemäß den Richtlinien der University Grants Commission (UGC) einlegte. Es wurde eine Auswahlliste bekannt gegeben, aus der der Beklagte als ausgewählter Kandidat hervorging, und unmittelbar danach wandte sich der Kläger an das Gericht und stellte die besagte Auswahlliste in Frage. Die Universität hat vor dem Gericht zugesagt, keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Auswahlliste zu ergreifen, weshalb der Ernennungsbeschluss nicht an den ausgewählten Kandidaten ergangen ist.

Der Oberste Gerichtshof stellte angesichts der oben genannten Fakten fest: „Der vorliegende Fall ist ein klassisches Beispiel für das Erfordernis einer gerichtlichen Überprüfung, indem er in den Auswahlprozess eingreift, da der Auswahlprozess rechtswidrig ist.“ … Angesichts des Urteils des Obersten Gerichtshofs und der oben festgestellten Tatsachen wäre die unausweichliche Schlussfolgerung, dass die Auswahl des vierten Beklagten rechtswidrig ist.“

Das Gericht ordnete an, dass die Universität das Auswahlverfahren ab dem Zeitpunkt, an dem auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen wird, d Erlangung nach den Richtlinien des UGC und Übernahme durch die Universität zur direkten Einstellung und Beförderung.

„Die Universität muss diese Maßnahme zügig und auf jeden Fall innerhalb von acht Wochen nach Erhalt einer Kopie dieser Anordnung durchführen, ihr Verfahren regeln und die Auswahl zu ihrem logischen Abschluss bringen“, wies das Gericht weiter an.

Dementsprechend gab das Oberste Gericht dem Antrag statt und hob den Bescheid der Universität auf, soweit er den ausgewählten Kandidaten betraf.

Titel der Sache: Venu SA gegen University of Agricultural Sciences & Ors. (Neutrale Zitierung: 2023:KHC-D:8995)

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